PHSV - Peine

PHSV Peine e.V.

Schutzkonzept «Covid-19» ( Stand Juni 2020 )

 

Für Hunde und Hundeführer und  für Sport-Training mit Hunden in Vereinen  
PHSV Peine e. V.  
Basis eine Veröffentlichung der SKG 
(danke für Genehmigung zur Verwendung) 

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SCHUTZKONZEPT FÜR ANBIETER VON HUNDEKURSEN UND SPORT-TRAINING MIT HUNDEN  BETR. COVID 19 

Ziel und Zweck des Dokumentes :


Das vorliegende Konzept zeigt den Vereinen Vorgaben zur Ausübung des Vereinssports auf. Die Anwendung dieser Vorgaben soll helfen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern oder einzudämmen und den Schutz der Gesundheit von Trainer und Trainingsteilnehmern sowie der besonders gefährdeten Personen gewährleisten.  

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1. HÄNDEHYGIENE 


Massnahmen :
Zur Händedesinfektion sind an geeigneten Stellen Desinfektionsspender aufzustellen. 
Wenn möglich vor Betreten der Platzanlage Hände desinfizieren. (evtl. mit sich führen in kleinen Flaschen.) 
Die Begrüssung erfolgt ohne Handschlag. 
Die Teilnehmer berühren keinen fremden Hund. 
Nach jeder Übungsstunde reinigt die Übungsleitung ihre Hände. 
Nach Verlassen der Platzanlage wenn möglich Hände desinfizieren. 

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2. DISTANZ HALTEN 


Massnahmen :
Die Übungsleitung gestaltet die Übungen so, dass die 2 m Distanz eingehalten werden können. 
Alle Anwesenden halten die Distanz von 2 m auf dem ganzen Gelände ein. 

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2 A) ARBEIT MIT UNVERMEIDBARER DISTANZ UNTER 2M 


Massnahmen :
Bei Eskalationen darf durch die Übungsleitung die 2 m kurzfristig unterschritten werden. 

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3. REINIGUNG 


Massnahmen :
Toiletten inkl. die zugehörigen Wasserhähne, Seifenspender, Handtuchspender usw. werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. 
Nach jeder Übungsstunde werden Türgriffe, etc. desinfiziert. 
Die Einweghandschuhe- sowie die Reinigungstücher sind täglich zu entsorgen. 
Papierhandtücher nur in den Abwurf mit eingelegter Tüte werfen.  

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4. BESONDERS GEFÄHRDETE PERSONEN 


Massnahmen :
Die Übungsleitung kann sich mit Gesichtsmasken und/oder Gesichtsvisier schützen. 

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5. COVID-19 ERKRANKTE 


Massnahmen :
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen das Gelände nicht betreten und an den Übungsstunden nicht teilnehmen. 
Tiere aus COVID-Haushalten dürfen das Gelände nicht betreten und an den Übungsstunden nicht teilnehmen.

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6. BESONDERE SITUATIONEN 


Massnahmen :
Teilnehmer können sich mit Gesichtsmasken oder Gesichtsvisier schützen. (Beschaffung durch Teilnehmer). Im Schutzdienst zwingend erforderlich.  
Jeder Teilnehmer verwendet die eigenen Motivationsgegenstände und sonstige Utensilien. 

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7. INFORMATION 


Massnahmen :
Allen Teilnehmern wird das Schutzkonzept auf der Homepage sowie im Schaukasten zugänglich gemacht. 
Das vorliegende Schutzkonzept wird zusätzlich am Eingang zum Trainingsgelände ausgehängt. 
Jeder Teilnehmer bestätigt durch seine Unterschrift das er das Schutzkonzept gelesen und verstanden hat.  

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8. MANAGEMENT 


Massnahmen :
Vor Übungsbeginn erläutert die Übungsleitung jeweils die Fixpunkte dieses Konzeptes. 
Auf der Toilettenanlage ist eine Protokollliste mit Zeitangabe betr. Desinfektion zu führen. 
Der Anbieter führt pro Übungsstunde eine Teilnehmerliste mit Name, Adresse und Tel-.Nr. 

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9. ANDERE SCHUTZMASSNAHMEN 


Massnahmen :
Bei Kursen zur Erziehung/Sozialisierung muss die Teilnehmerzahl den Verhältnissen auf dem Platz angepasst werden (Empfehlung pro Mensch-Hund Team 50 m2)  
Bei Kursen zur Erziehung/Sozialisierung, die im öffentlichen Raum stattfinden, ist die Anzahl von max. 5 Personen einzuhalten 
Bei Sporttrainings darf die Zahl der Anwesenden 5 nicht überschreiten. (vier Mensch-Hund Teams und ein Trainer) 
Das Hetzmaterial für den Schutzdienst (Hetzarm, Beisskissen etc.) darf nur vom Figuranten angefasst werden und ist nach jedem Übungsbetrieb zu desinfizieren. Vom Hundeführer eigenes gestelltes Hetzmaterial ist nach jedem Gebrauch zu desinfizieren, obliegt in der Verantwortung des Hundeführers.  
Der Personenfluss auf dem Gelände muss so gesteuert werden, dass der gegenseitige Mindestabstand von 2 m jederzeit für alle Anwesenden gewährleistet ist.  
Aufenthaltsräume sind generell geschlossen zu halten. 
Es werden keine Lebensmittel angeboten. 
Die Geräte Container dürfen nur von den Trainern/Trainerinnen mit ausgesuchten Helfern und die im Anschluss erforderlichen Hygienemaßnahmen betreten werden.  
Die 2 m Distanz sind auch bei der An- und Wegfahrt zur Übungsstunde einzuhalten. 

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ABSCHLUSS 


Dieses Dokument wurde allen Vereinsmitgliedern übermittelt und erläutert, es wurde gelesen und verstanden.  

Verein: PHSV Peine e. V.  
Adresse: Spiegelbergstraße 2, 31224 Peine 
Verantwortliche Person: Silke Schöner, 1. Vorsitzende 
Telefon: 0172/ 9128645E-Mail: silkeundandreas@t-online.de 

Diese Daten werden als Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Corona-Pandemie, zum Schutz von Vereinsmitgliedern und zum Schutz hochrangiger Interessen Dritter für sechs Wochen aufbewahrt und dann vernichtet. Zur Ermittlung von Kontaktpersonen im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) erfolgt auf Verlangen eine Übermittlung an das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Mit meiner Unterschrift gebe ich hierzu mein Einverständnis.  

Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO: 
Verantwortlicher1:  
Silke Schöner, Stummelriede 21, 31234 Edemissen 
Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlage, gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung: 
 
Sicherstellung der effektiven Rückverfolgbarkeit von Infektionen; ggf. besteht eine Verpflichtung zur Erhebung der Kontaktdaten aufgrund einer Landesverordnung oder örtlichen Allgemeinverfügung.  

Empfänger der erhobenen Kontaktdaten: 
 
Die Kontaktdaten sind auf Verlangen der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist. 
Die Kontaktdaten werden für einen Zeitraum von sechs Wochen aufbewahrt und dann vernichtet. 

Ihre Rechte:  
Sie haben als betroffene Person in Bezug auf die erhobenen Kontaktdaten das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, sowie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gegenüber dem Verantwortlichen ein Recht auf Löschung. Nutzen Sie zur Wahrnehmung Ihrer Rechte die obigen Kontaktdaten des Verantwortlichen. Der Verantwortliche wird eine Löschung der Kontaktdaten unabhängig davon nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vornehmen. 
Es besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.